Auch ein gewerblicher Grundstückshandel setzt Gewinnerzielungsabsicht voraus. Die Gewinnerzielungsabsicht kann nachträglich entfallen. Liegt kein gewerblicher Grundstückshandel vor, ist kein Verlust aus gewerblichem Grundstückshandel zu berücksichtigen. So entschied der BFH (Az. X R 6/15).
───────────────────────────
Quelle Datev: BFH: Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt
Home » Steuer News » BFH: Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt