Home » Steuer News » BFH: Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt

Aktuelles

BFH: Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt

Auch ein gewerblicher Grundstückshandel setzt Gewinnerzielungsabsicht voraus. Die Gewinnerzielungsabsicht kann nachträglich entfallen. Liegt kein gewerblicher Grundstückshandel vor, ist kein Verlust aus gewerblichem Grundstückshandel zu berücksichtigen. So entschied der BFH (Az. X R 6/15).
───────────────────────────

Quelle Datev: BFH: Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt