Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die Anschaffung, Vermietung und Veräußerung von Gelenkwagen für den Güterschienenverkehr derart miteinander verknüpft waren, dass die Veräußerung im Zuge der Liquidation der Personengesellschaft zu laufendem Gewinn führte und ob deshalb die von den Klägern anlässlich ihres vorzeitigen Ausscheidens aus der Gesellschaft realisierten Gewinne ebenfalls nicht tarifbegünstigt sind (Az. IV R 6/14).
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Quelle Datev: BFH zu Fondsgesellschaften – Verklammerung der Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit
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