Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob Zahlungen, die ein Steuerpflichtiger im Hinblick auf die angestrebte Anstellung als Vorstand und gleichzeitig im Hinblick auf die Beteiligung an einer noch zu gründenden Kapitalgesellschaft aufgewandt hat, als vergebliche vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (engerer wirtschaftlich vorrangiger Veranlassungszusammenhang) zu berücksichtigen sind (Az. VI R 1/16).
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Quelle Datev: BFH: Vergeblicher Aufwand im Hinblick auf eine angestrebte Vorstandsposition sowie zum Erwerb einer Beteiligung am künftigen Arbeitgeber
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