Der BFH hatte zu entscheiden, inwieweit der die Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO bewirkende Beginn einer Außenprüfung nach außen erkennbare Prüfungshandlungen voraussetzt (Az. I R 76/15).
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Quelle Datev: BFH: Keine Unterbrechung der Außenprüfung bei nur ein Prüfungsjahr betreffenden Prüfungshandlungen
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