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BFH: Entfallen der Geschäftsgrundlage bei tatsächlicher Verständigung

Der BFH entschied, dass einer tatsächlichen Verständigung keine Bindungswirkung zukommt, wenn ein Umstand, den beide Parteien der Vereinbarung als Geschäftsgrundlage zugrunde gelegt haben, von vornherein gefehlt hat (Az. IX R 24/15).
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