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BFH: Ausbildung und Verkauf von Blindenführhunden begründet gewerbliche Tätigkeit

Die Ausbildung und der Verkauf von Blindenführhunden führt einkommensteuerrechtlich zu gewerblichen Einkünften. Wie der BFH entschieden hat, handelt es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit (Az. VIII R 11/15).
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