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Verteilung von Entgelt auch bei unbestimmter Laufzeit zulässig

Das FG Münster hat entschieden, dass ein in einer Summe gezahltes Entgelt für eine auf unbestimmte Laufzeit vereinbarte Überlassung von Flächen zur Herstellung baurechtlicher Ausgleichsmaßnahmen auf mehrere Jahre verteilt werden darf (Az. 4 K 1034/15 E).
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