Das BMF hat die Grundsätze der BFH-Urteile (Az. XI R 25/12 und V R 6/13) übernommen und eine Komplettüberarbeitung des Abschn. 17.2 UStAE vorgenommen (Az. III C 2 – S-7200 / 07 / 10011 :003).
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Quelle Datev: Änderung der Bemessungsgrundlage bei Preisnachlässen und Preiserstattungen außerhalb unmittelbarer Leistungsbeziehungen
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