Die Bundesregierung wird die Steuerbegünstigungen sowohl für Erdgas als auch für Flüssiggas bis 2022 erhalten, danach abschmelzen. Die Steuerbefreiung für Strom aus nachhaltigen Kleinanlagen wird bleiben. Nachdem Anfang Juni der Bundestag das Gesetz angenommen hat, hat es am 07.07.2017 auch den Bundesrat passiert.
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Quelle Datev: Weiter vergünstigte Energie- und Stromsteuern
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