Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Veräußerung von Gegenständen, die durch das Zerlegen komplexerer Gebrauchtgegenstände gewonnen wurden, mangels Identität von erworbenen und veräußerten Gegenständen der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG unterliegt (Az. V R 37/15).
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Quelle Datev: BFH: Differenzbesteuerung beim „Ausschlachten“ von Gebrauchtfahrzeugen
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