Laut FG Schleswig-Holstein hat das Finanzamt zu Recht nicht die Härtefallregelung bei der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der E-Bilanz im Wege der Datenfernübertragung angewandt (Az. 1 K 149/15).
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Quelle Datev: Kein Anspruch auf Verzicht des Finanzamts auf Übermittlung der E-Bilanz per Datenfernübertragung
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