Das FG Baden-Württemberg entschied, dass es keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt, wenn eine Mutter ihrer Tochter zur Finanzierung des Studiums den Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück bestellt (Az. 11 K 2951/15).
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Quelle Datev: Kein Gestaltungsmissbrauch bei Nießbrauchsbestellung zu Gunsten eines studierenden Kindes
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