Als Reaktion auf den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Anzeigepflichten von „Steuerintermediären“ teilt die BStBK mit, dass sie Überlegungen zur Einführung einer Anzeigepflicht strikt ablehnt, da sie insbesondere eine Kollision mit der Rolle des Steuerberaters als Berufsgeheimnisträger befürchtet. Deshalb begrüßt sie die von der EU-Kommission vorgesehene Öffnungsklausel.
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Quelle Datev: BStBK zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu Anzeigepflichten für Steuergestaltungen
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