Das neue Geldwäschegesetz (GwG) wird voraussichtlich Ende Juni 2017 in Kraft treten können, nachdem der Bundesrat am 02.06.2017 der vom Deutschen Bundestag bereits beschlossenen Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie zugestimmt hatte. In Umsetzung einer europäischen Richtlinie zur Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung müssen die geldwäscherechtlich Verpflichteten künftig teilweise geänderte Regeln beachten. Darauf weist der DStV hin.
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Quelle Datev: Neues Geldwäschegesetz bringt verschärfte Anforderungen
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