Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Hilfsgeschäft i. S. von § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG vorliegt, wenn eine Ein-Schiffs-Gesellschaft die eingeworbenen Kommanditeinlagen bis zum Erwerb des Schiffs verzinslich anlegt und ob die Kapitalerträge demzufolge mit dem nach der Tonnage ermittelten Gewinn abgegolten sind (Az. IV R 14/14).
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Quelle Datev: BFH zur Gewinnermittlung nach der Tonnage – Zinseinnahmen in der Investitionsphase
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