Laut FG Berlin-Brandenburg können krankheitsbedingte Aufwendungen, die ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger selbst trägt, um sich eine Beitragsrückerstattung seines Krankenversicherers zu erhalten, weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden (Az. 11 K 11327/16).
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Quelle Datev: Von privat Versicherten selbst getragene Krankenbehandlungskosten steuerlich nicht absetzbar
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