Das FG Münster hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Einkünfte aus einem in Großbritannien ansässigen Private Equity Fonds der inländischen Besteuerung unterliegen (Az. 10 K 106/13 F, 10 K 3435/13 F).
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Quelle Datev: Einkünfte aus britischem Private Equity Fonds können steuerfrei sein
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