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BFH zur Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags bei gleichgestellten Personen

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, in welcher Höhe – bei Verletzung der Erwerbsobliegenheit – für eine unterhaltene gesunde Person im arbeitsfähigen Alter fiktive Einkünfte zu schätzen sind (Az. VI R 16/16).
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