Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, in welcher Höhe – bei Verletzung der Erwerbsobliegenheit – für eine unterhaltene gesunde Person im arbeitsfähigen Alter fiktive Einkünfte zu schätzen sind (Az. VI R 16/16).
───────────────────────────
Quelle Datev: BFH zur Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags bei gleichgestellten Personen
Home » Steuer News » BFH zur Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags bei gleichgestellten Personen