Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Arbeitgeberbeiträge zum Pensionsfonds der Vereinten Nationen vorversteuert sind und daher auch dieser Anteil der Alterseinkünfte aus dem Pensionsfonds der Vereinten Nationen der Besteuerung lediglich in Höhe des Ertragsanteils unterliegt (Az. X R 50/14).
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Quelle Datev: BFH zur Altersrente der Vereinten Nationen
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