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BFH: Keine steuerneutrale Übertragung der einzigen wesentlichen Betriebsgrundlage bei Fortführung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit durch den Übergeber möglich

Laut BFH kann ein Gewerbetreibender seinen Betrieb nicht steuerneutral an seinen Nachfolger übergeben, wenn er sich den Nießbrauch vorbehält und seine bisherige gewerbliche Tätigkeit fortführt (Az. X R 59/14).
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