Laut EuGH weisen Dienstleistungen zwischen Gibraltar und Großbritannien nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinaus, so dass der unionsrechtlich verbürgte Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit hier nicht gilt (Az. C-591/15).
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Quelle Datev: EU-Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit gilt nicht zwischen Gibraltar und dem Vereinigten Königreich
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