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Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich wird gesetzlich verankert

Für alle, die durch eine befristete Nebentätigkeit ein höheres Einkommen als im Hauptberuf haben, gibt es Änderungen beim Lohnsteuereinbehalt. Das hat der Bundesrat auf Initiative des FinMin Baden-Württemberg mit Art 7 Nr. 4 des Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften durch Anfügung des § 39b Abs. 2 EStG beschlossen.
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