Laut BFH ist eine Personengesellschaft, die ihren Kunden im Rahmen einheitlicher Aufträge regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Übersetzungen auch in Sprachen liefert, die ihre Gesellschafter nicht selbst beherrschen, gewerblich tätig (Az. VIII R 45/13).
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Quelle Datev: BFH: Zukauf von Fremdübersetzungen führt zur Gewerblichkeit der Übersetzungstätigkeit
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