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Verbindliche Anwendung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto

Das BMF teilt mit, dass der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 die Einführung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto (Digitale LohnSchnittstelle -DLS-) verbindlich festgeschrieben hat und dass damit die bisher ausgesprochene bloße Empfehlung zur Anwendung der DLS überholt ist (Az. IV C 5 – S-2386 / 07 / 0005 :001 ).
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Quelle Datev: Verbindliche Anwendung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto