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BFH zur Steuerbarkeit der in einem Freihafen bewirkten, wie im Inland zu behandelnden Umsätze innerhalb eines Organkreises

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob kraft gesetzlicher Fiktion in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b UStG als im Inland ausgeführt geltende Leistungen an eine im Gebiet eines Freihafens ansässige Organgesellschaft im Hinblick auf die Fiktion des Leistungsortes als nicht steuerbare Innenumsätze anzusehen sind oder ob es sich um steuerbare und steuerpflichtige Leistungen handelt (Az. XI R 13/15).
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Quelle Datev: BFH zur Steuerbarkeit der in einem Freihafen bewirkten, wie im Inland zu behandelnden Umsätze innerhalb eines Organkreises