Home » Steuer News » BFH: Kein Abzug sog. finaler Betriebsstättenverluste nach Unionsrecht

Aktuelles

BFH: Kein Abzug sog. finaler Betriebsstättenverluste nach Unionsrecht

Leistet der Veräußerer bei der entgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer ausländischen Personengesellschaft wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft an den Erwerber eine Ausgleichszahlung, kann er insoweit keinen inländischen Verlust geltend machen, als die Personengesellschaft über ausländische Betriebsstätten verfügt, die nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht der inländischen Besteuerung unterliegen. Wie der BFH zudem entschieden hat, führt die Ausgleichszahlung aufgrund einer geänderten Rechtsprechung des EuGH auch nicht zu einem nach Unionsrecht abziehbaren sog. finalen Verlust (Az. I R 2/15).
───────────────────────────

Quelle Datev: BFH: Kein Abzug sog. finaler Betriebsstättenverluste nach Unionsrecht