Konzertveranstalter müssen die Kosten für die tageweise Anmietung von Konzertsälen und anderen Veranstaltungsstätten bei der Gewerbesteuer anteilig ihrem Gewinn hinzurechnen. So entschied der BFH (Az. IV R 24/11).
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Quelle Datev: BFH: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten für Konzertsäle
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