Der BFH hat zur steuerlichen Behandlung eines Darlehensverzichts Stellung genommen, der im Zusammenhang mit geltend gemachten Ansprüchen auf Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung ausgesprochen wurde (Az. IX R 26/16).
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Quelle Datev: BFH zur Übertragung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds
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