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BFH: Turnierbridge ist gemeinnützig

Laut BFH besteht ein Anspruch auf Anerkennung der Förderung von Turnierbridge als gemeinnützig, da Turnierbridge die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet ebenso fördere wie Sport (Az. V R 69/14, V R 70/14).
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