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Mittelbar an einer Personengesellschaft beteiligte Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft sind keine "Altgesellschafter"

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gelte dies lt. FG Düsseldorf als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft (Az. 7 K 439/10).
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Quelle Datev: Mittelbar an einer Personengesellschaft beteiligte Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft sind keine „Altgesellschafter“