Der EuGH entschied, dass Luxemburg die Regeln der Mehrwertsteuerrichtlinie in Bezug auf selbständige Zusammenschlüsse von Personen in zu extensiver Weise umgesetzt hat (Rs. C-274/15).
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Quelle Datev: Luxemburgische Mehrwertsteuer bei selbständigen Personenzusammenschlüssen
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