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Umsatzsteuerbefreiung von Nachhilfeinstituten: keine Mindestquote von Lehrkräften mit Lehramtsbefähigung

Das BVerwG hat den Revisionen zweier Betreiber von Nachhilfeinstituten in Unterfranken stattgegeben. Es hat den Freistaat Bayern verpflichtet, für die betreffenden Institute jeweils Bescheinigungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG zu erteilen (Az. 9 C 5.16 und 9 C 6.16).
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Quelle Datev: Umsatzsteuerbefreiung von Nachhilfeinstituten: keine Mindestquote von Lehrkräften mit Lehramtsbefähigung