Das BMF erörtert anhand von Beispielen die umsatzsteuerliche Berechnung von Saunaleistungen in Schwimmbädern, insbesondere die Aufteilung eines Gesamtentgelts zwischen der ermäßigt besteuerten Schwimmbadnutzung und der regelbesteuerten Saunanutzung (Az. III C 2 – S-7243 / 07 / 10002-03).
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Quelle Datev: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Saunaleistungen in Schwimmbädern – Aufteilung eines Gesamtentgelts
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