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BFH zum Umfang des Entlastungsanspruchs beim Verbringen von Biokraftstoffen in andere Mitgliedstaaten

Der BFH hatte zu entscheiden, wie die Steuerentlastung nach § 46 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG für in der Zeit von Juli bis August 2009 von einem Händler in einen anderen Mitgliedstaat der EU verbrachten Biokraftstoff zu berechnen ist (Az. VII R 26/14).
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Quelle Datev: BFH zum Umfang des Entlastungsanspruchs beim Verbringen von Biokraftstoffen in andere Mitgliedstaaten