Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 96 Abs. 1 InsO zugunsten des Zessionars über die Beendigung des Insolvenzverfahrens weiterwirkt, wenn der Insolvenzverwalter während des Insolvenzverfahrens eine Forderung des Insolvenzschuldners durch Abtretung verwertet hat (Az. VII R 1/15).
────────────────────────────────────────────
Quelle Datev: BFH: Kein Aufrechnungsverbot nach Beendigung des Insolvenzverfahrens
Home » Steuer News » BFH: Kein Aufrechnungsverbot nach Beendigung des Insolvenzverfahrens