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BFH: Kein Aufrechnungsverbot nach Beendigung des Insolvenzverfahrens

Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 96 Abs. 1 InsO zugunsten des Zessionars über die Beendigung des Insolvenzverfahrens weiterwirkt, wenn der Insolvenzverwalter während des Insolvenzverfahrens eine Forderung des Insolvenzschuldners durch Abtretung verwertet hat (Az. VII R 1/15).
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Quelle Datev: BFH: Kein Aufrechnungsverbot nach Beendigung des Insolvenzverfahrens