Das BMF hat den Referentenentwurf der Kassensicherungsverordnung veröffentlicht. Diese präzisiert die technischen Anforderungen des § 146a AO. Es wird bestimmt, welche elektronischen Aufzeichnungssysteme über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen.
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Quelle Datev: Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr
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