Der BFH hat u. a. entschieden, dass beim BVerfG anhängige Verfahren keine Aussetzung des Verfahrens von Einheitswertbescheiden und damit auch keinen Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer rechtfertigen (Az. II B 33/16).
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Quelle Datev: BFH: Kein Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung
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