Der BFH hatte zur Frage einer weiterhin bestehenden Vermietungsabsicht einer seit 1999 leerstehenden Eigentumswohnung, die sich in einer dringend sanierungsbedürftigen Wohnlage befindet, zu entscheiden (Az. IX R 17/16).
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Quelle Datev: BFH: Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand einer Wohnung
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