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BFH: Ausnahmsweise Zulässigkeit der Klage gegen sog. Nullbescheid

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein im Zusammenhang mit der Veräußerung eines im Inland belegenen Grundstücks – einer ausländischen Kapitalgesellschaft, die im Inland über keine feste Geschäftseinrichtung verfügt – erklärter Forderungsverzicht von Gläubigern (verbundene Unternehmen) auf wertlos gewordene Darlehensforderungen bei der Klägerin zu einem im Inland steuerpflichtigen Ertrag („Steuerentstrickung“) führt (Az. I R 76/14).
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Quelle Datev: BFH: Ausnahmsweise Zulässigkeit der Klage gegen sog. Nullbescheid