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Anwendungsfragen zum InvStG in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem Antwortschreiben an die Deutsche Kreditwirtschaft Auslegungsfragen zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes beantwortet (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10008 :003).
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