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Archiv der Kategorie: Steuer News

Aktuelles

BFH: Beweidungsleistungen eines Schäfers

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Umsätze aus Leistungen durch Schafbeweidung und für Mulcharbeiten, die zur Erhaltungs- und Entwicklungspflege zum Zwecke des Naturschutzes und zur Erhaltung von Kulturgütern dienen, der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen (Az. V R 34/17).
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Quelle Datev: BFH: Beweidungsleistungen eines Schäfers

BFH: Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des § 19 UStG

Werden von mehreren Gesellschaften gegenüber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfängern inhaltsgleiche Buchführungsleistungen deshalb nacheinander erbracht, um mehrfach die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können, liegt eine zweckwidrige Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung vor, die zu ihrer Versagung führt. Dies entschied der BFH (Az. XI R 26/17).
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Quelle Datev: BFH: Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des § 19 UStG

BFH: Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG

Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob eine zum Zeitpunkt des Erlasses eines Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto fehlende Steuerbescheinigung über eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage zu einer kapitalertragsteuerpflichtigen Leistung führt und ob die Regelungen des § 27 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 KStG 2002 i. d. F. des SEStEG mit dem Grundgesetz vereinbar sind (Az. I R 30/16).
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BFH: Pauschallandwirt und Verarbeitungstätigkeit

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Verarbeitung von Hofmilch zu Joghurt unter Zusatz eines zugekauften Fruchtanteils von 14 % der Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG unterliegt (Az. V R 28/17).
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Steuerliche Zinsen: Den Überblick behalten

Die Luft für den 6 %-Zinssatz im Steuerrecht wird dünn: Hier hat sich in den letzten Monaten – und insbesondere jüngst – einiges getan. Der Steuerrechtsausschuss des DStV informiert über die aktuellen Entwicklungen.
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Das steuerfreie Job-Ticket kehrt zurück

Die Steuerfreiheit für Arbeitgeberleistungen für den Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln entfiel zuletzt ab dem Veranlagungszeitraum 2004. Die Neuregelung verspricht weniger bürokratische Lasten. Der Steuerrechtsausschuss des DStV begrüßt die neue Steuerbefreiung und stellt ihre Grundzüge dar.
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Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG

Das FinMin Baden-Württemberg teilt die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG mit (Az. 3 – S-451.4 / 31).
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Quelle Datev: Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG

Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG

Das FinMin Baden-Württemberg teilt den gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG mit (Az. 3 – S-450.1 / 55).
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Quelle Datev: Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG

Aufhebung der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9. Dezember 2015

Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 09.12.2015, nach denen die Grundsätze des BFH-Urteils vom 09.07.2014 im Grunderwerbsteuerrecht nicht anwendbar sind, soweit der BFH für die Zurechnungsentscheidung einen Rückgriff auf das wirtschaftlichen Eigentum nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO vornimmt, werden aufgehoben. Das teilt das BMF mit (Az. 3 – S 450.1/48).
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Quelle Datev: Aufhebung der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9. Dezember 2015

Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2019

Aufgrund des § 9 Abs. 4a Satz 5 ff. EStG werden die in der anliegenden Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2019 bekannt vom BMF gemacht (Az. IV C 5 – S-2353 / 08 / 10006 :009).
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Quelle Datev: Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2019