BFH: Betrieb eines Blockheizkraftwerks durch Wohnungseigentümergemeinschaft
Eine WEG kann beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks, mit dem Strom an einen außenstehenden Abnehmer geliefert wird, selbst gewerblich tätig sein. Daher begründet sie selbst ertragsteuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft, für die das erforderliche Feststellungsverfahren durchzuführen ist, wie der BFH entschieden hat (Az. IV R 6/16).
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Quelle Datev: BFH: Betrieb eines Blockheizkraftwerks durch Wohnungseigentümergemeinschaft
BFH: Kein Ausschluss der Berichtigung des Kapitalwerts eines Vorerwerbs nach § 14 Abs. 2 BewG durch Fiktion nach § 10 Abs. 3 ErbStG
Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, wie eine zinslos gestundete Zugewinnausgleichsforderung im Nachlass zu bewerten und in welcher Höhe die aus dieser Stundung resultierende Zinsschenkung als Vorschenkung zu erfassen ist (Az. II R 51/15).
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BFH: Maßgeblicher Zeitpunkt für den Ausschluss des Verlustabzugs nach § 8 Abs. 4 KStG 2002 a. F.
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob in Fällen, in denen die Übertragung von mehr als der Hälfte der Anteile an einer Kapitalgesellschaft durch mehrere Übertragungsakte verwirklicht wird, Voraussetzung für ein Eingreifen des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 2002 i. d. F. bis zur Änderung durch das UntStRefG 2008 (KStG 2002 a. F.) das Vorliegen eines sachlichen Zusammenhangs zwischen den einzelnen Übertragungsakten ist (Az. I R 13/16).
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BFH: Duldungsbescheid wegen auf Vorauszahlungsbescheid beruhender Steuerforderung
Der BFH entschied u. a., dass ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung einer gegen den Schuldner bestehenden Steuerforderung zu dulden, die aus einem rechtsbeständigen Vorauszahlungsbescheid resultiert, mit einer Bedingung gemäß § 14 AnfG zu versehen ist – fehlt diese Bedingung, ist der Duldungsbescheid rechtswidrig (Az. VII R 44/17).
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BFH: Duldungsbescheid wegen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender Steuerforderungen
Ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung gegen den Schuldner bestehender Steuerforderungen zu dulden, die aus rechtsbeständigen Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung resultieren, muss keine zusätzliche Bedingung i. S. des § 14 AnfG enthalten. Dies entschied der BFH (Az. VII R 21/18).
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BFH: Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose bei Übertragung eines Landwirtschaftsbetriebs (Pferdepension) unter Nießbrauchsvorbehalt
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (hier: Pferdepensionsbetrieb), der im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich an den Sohn übertragen wurde und für den sich der Steuerpflichtige ein Nießbrauchsrecht für fünf Jahre zurückbehalten hat, eine betriebs- und generationenübergreifende Totalgewinnprognose zugrunde zu legen oder nur auf die Dauer des Vorbehaltsnießbrauchsrechts abzustellen ist (Az. VI R 5/17).
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Kommission nimmt zwei Beschlüsse zur Besteuerung von Häfen in Spanien und Italien an
Die EU-Kommission hat in zwei gesonderten Beschlüssen vorgeschlagen, dass Italien und Spanien ihre Besteuerung von Häfen an die EU-Beihilfevorschriften anpassen. Sie ist entschlossen, in diesem wichtigen Wirtschaftszweig für gleiche Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU zu sorgen.
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EU-Kommission plant Verlängerung beihilferechtlicher Vorschriften und Einleitung einer Evaluierung
Die EU-Kommission hat vor, sieben Rechtsakte aus dem Bereich des Beihilferechts, die eigentlich 2020 auslaufen sollten, um zwei Jahre zu verlängern. Zudem hat sie eine Evaluierung dieser und weiterer Beihilfevorschriften eingeleitet, um zu bewerten, ob sie weiter verlängert oder aktualisiert werden sollten.
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Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts 2019 (ErbStR 2019)
Das BMF hat den fachlich mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts 2019 (ErbStR 2019) veröffentlicht. Stellungnahmen sind noch bis 24.01.2019 möglich (Az. IV C 7 – S-3715 / 17 / 10001 :001).
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Quelle Datev: Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts 2019 (ErbStR 2019)
Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf von Mietwagenunternehmen durchgeführte Krankenfahrten
Der BFH (Az. XI R 39/10) hatte entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz Anwendung finden kann, wenn die mit Mietwagen durchgeführten Krankenfahrten auf gleichermaßen für Taxen geltenden Sondervereinbarungen beruhen. Abschnitt 12.13 Abs. 8 S. 3 UStAE wurde entsprechend angepasst. Ergänzend wurde eine Vereinfachungsregelung eingefügt. Zu dieser hat das BMF auf Nachfrage Stellung genommen (Az. III C 2 – S-7244 / 07 / 10007).
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