BFH: Veräußerungskosten als dem Veräußerungsvorgang zuzuordnende Betriebsausgaben
Der BFH hatte zu klären, ob die im Rahmen des Verkaufs eines Mitunternehmeranteils nach § 18 Abs. 3 UmwStG entstandene und vom Veräußerer getragene Gewerbesteuer bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns nach § 16 Abs. 2 EStG ungeachtet des mit dem UntStRefG 2008 in § 4 Abs. 5b EStG normierten Abzugsverbots auch in nach dem 31. Dezember 2007 endenden Erhebungszeiträumen als Veräußerungskosten abzugsfähig ist (Az. IV R 18/17).
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Quelle Datev: BFH: Veräußerungskosten als dem Veräußerungsvorgang zuzuordnende Betriebsausgaben
BFH zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Leasing
Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei der Betriebs-Leasinggesellschaft im Doppelstockmodell die in den Leasingraten enthaltenen fiktiven Zinsanteile gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen sind (Az. III R 23/16).
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Quelle Datev: BFH zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Leasing
BFH: Vermögen einer unselbständigen Stiftung liechtensteinischen Rechts als Nachlassvermögen des Stifters
Der BFH hatte zu klären, ob das in einer Liechtensteiner Stiftung angelegte Vermögen, hinsichtlich dessen die Erblasserin Erstbegünstigte und der Kläger und Erbe Nachbegünstigter war, zum Nachlass der Erblasserin gehört und damit der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt (Az. II R 9/15).
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Quelle Datev: BFH: Vermögen einer unselbständigen Stiftung liechtensteinischen Rechts als Nachlassvermögen des Stifters
Ländervordruck zur vereinfachten Veranlagung von Rentnern und Pensionären
Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben mit Unterstützung des BMF ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre zu vereinfachen. Als zusätzlichen Service wird nun eine „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ angeboten.
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Quelle Datev: Ländervordruck zur vereinfachten Veranlagung von Rentnern und Pensionären
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen 2014 und 2015 verfassungswidrig?
Das FG Sachsen hält die Sächsische Regelung zum besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe für unvereinbar mit dem Grundgesetz, weil Ehegatten in den Jahren 2014 und 2015 ohne sachlichen Grund schlechter gestellt wurden als eingetragene Lebenspartnerschaften. Die Regelung verstoße in diesen Jahren gegen den Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Das Gericht hat dem BVerfG die Frage der Verfassungsmäßigkeit zur Entscheidung vorgelegt (Az. 5 K 1549/18).
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Quelle Datev: Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen 2014 und 2015 verfassungswidrig?
Neuregelungen im Mai 2019
Die Bundesregierung informiert über die gesetzlichen Neuregelungen ab Mai 2019.
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Quelle Datev: Neuregelungen im Mai 2019
EU schlägt Steuerfreiheit von Lieferungen an im Ausland stationierte Truppen vor
Die EU-Kommission plant eine Steuerbefreiung für Lieferungen an im Ausland stationierte Streitkräfte ähnlich dem NATO-Modell. Sie hat einen Vorschlag verabschiedet, wonach Lieferungen an Streitkräfte von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern befreit werden sollen, wenn diese Streitkräfte außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaats eingesetzt werden und sich an europäischen Verteidigungsanstrengungen beteiligen.
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Quelle Datev: EU schlägt Steuerfreiheit von Lieferungen an im Ausland stationierte Truppen vor
Verlustübernahmeregelung bei Organschaften i. S. d. § 17 KStG
Zur Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 17. Mai 2017 – I R 93/15 – gilt aus Gründen des Vertrauensschutzes das in diesem Schreiben mitgeteilte (Az. IV C 2 – S-2770 / 08 / 10004 :001).
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Quelle Datev: Verlustübernahmeregelung bei Organschaften i. S. d. § 17 KStG
Keine Einigung auf Reform der Grundsteuer
Es gibt noch keine Einigung zwischen dem Bund und den Bundesländern auf eine Reform der Grundsteuer. Bei den im Februar 2019 verkündeten Eckpunkten handele es sich um das Ergebnis von Gesprächen zwischen dem BMF und den Ländern, aber nicht um eine Einigung, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9325) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8242) mitteilt.
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Quelle Datev: Keine Einigung auf Reform der Grundsteuer
Ausgleichszahlungen für vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages können Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein
Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass Ausgleichzahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind, wenn der Vertrag zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken in Bezug auf ein für die vermietete Immobilie aufgenommenes (variabel verzinsliches) Darlehen abgeschlossen wurde und die Immobilie nach Beendigung des Vertrages weiterhin vermietet wird (Az. 4 K 1734/17).
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Quelle Datev: Ausgleichszahlungen für vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages können Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein