Koordinierter Ländererlass zur Erbschaftsteuer
Zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts haben die obersten Finanzbehörden der Länder vor kurzem einen koordinierten Ländererlass verabschiedet. Aufgrund der abweichenden Haltung Bayerns zu einigen Erlassregelungen konnte kein „gleichlautender“ Erlass verabschiedet werden. Das berichtet die BRAK.
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Quelle Datev: Koordinierter Ländererlass zur Erbschaftsteuer
Niedersachsen unterstützt durch das Hochwasser Geschädigte durch steuerliche Maßnahmen
Das FinMin Niedersachsen hat in Abstimmung mit dem BMF steuerliche Verfahrensvereinfachungen geregelt, um den durch die Überschwemmungen in der letzten Zeit Geschädigten entgegenzukommen. Dabei werden unmittelbar erheblich betroffenen Bürgern die gleichen Möglichkeiten für Steuererleichterungen wie nach der Hochwasserkatastrophe 2013 eingeräumt.
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Quelle Datev: Niedersachsen unterstützt durch das Hochwasser Geschädigte durch steuerliche Maßnahmen
BFH: Freimaurerloge nicht gemeinnützig
Eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, ist nicht gemeinnützig. Ihre Gemeinnützigkeit scheitere daran, dass sie nicht darauf gerichtet sei, die Allgemeinheit i. S. von § 52 Abs. 1 AO zu fördern. So entschied der BFH (Az. V R 52/15).
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Quelle Datev: BFH: Freimaurerloge nicht gemeinnützig
BFH zu Rückstellungen für ein Aktienoptionsprogramm
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter einer AG im Rahmen eines Aktienoptionsplans im Zeitpunkt der Einräumung der unentgeltlich (oder teilentgeltlich) gewährten Bezugsrechte zu einem gewinnwirksamen Personalaufwand führt und ob dies die gewinnmindernde Bildung einer Rückstellung rechtfertigt (Az. I R 11/15).
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Quelle Datev: BFH zu Rückstellungen für ein Aktienoptionsprogramm
BFH zu Aufwendungen für ein im Rahmen mehrerer Einkunftsarten genutztes häusliches Arbeitszimmer
Der Höchstbetrag abziehbarer Aufwendungen in Höhe von 1.250 Euro ist bei der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers im Rahmen mehrerer Einkunftsarten nicht nach den zeitlichen Nutzungsanteilen in Teilhöchstbeträge aufzuteilen. Der Betrag kann durch die dem Grunde nach abzugsfähigen Aufwendungen in voller Höhe ausgeschöpft werden. So entschied der BFH (Az. VIII R 52/13).
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Quelle Datev: BFH zu Aufwendungen für ein im Rahmen mehrerer Einkunftsarten genutztes häusliches Arbeitszimmer
BFH zu Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse
Eine Aufbewahrung von Tagessummen-Belegen mit Einzelaufzeichnung der Erlöse und Summenbildung kann, sofern im Betrieb keine weiteren Ursprungsaufzeichnungen angefallen sind, in Fällen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse bei Anlegung des im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfungsmaßstabs den formellen Anforderungen an die Aufzeichnungen genügen. So entschied der BFH (Az. X B 16/17).
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Quelle Datev: BFH zu Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse
BFH: Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob es sich bei der nach Insolvenzverfahrenseröffnung entstandenen Erbschaftsteuer um eine Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1 InsO oder um eine Insolvenzforderung i. S. des § 38 InsO handelt und ob ein gegenüber dem Insolvenzverwalter erlassener Erbschaftsteuerbescheid wirksam ist (Az. II R 30/15).
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Quelle Datev: BFH: Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit
Vollmachtsdatenbank 2.0 – Anbindung erfolgreich!
Schneller und effizienter soll sich die Vollmachtsdatenbank 2.0 gegenüber ihrem „Vorgängermodell“ präsentieren. Der DStV fasst zusammen, welche Vorteile die neue Version ihren Anwendern bietet.
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Quelle Datev: Vollmachtsdatenbank 2.0 – Anbindung erfolgreich!
Verkaufspreis an Dritte als Berechnungsgrundlage der zu versteuernden Wärmeentnahme aus einem Blockheizkraftwerk
Laut FG Baden-Württemberg kann sich der zu versteuernde Wert der Nutzungsentnahme von Wärme aus einem Blockheizkraftwerk an dem Preis orientieren, zu dem die Klägerin Wärme an einen Dritten gegen Entgelt liefert. Für den höheren Ansatz des Finanzamts in Form des durchschnittlichen Fernwärmepreises gebe es dagegen keine Grundlage (Az. 5 K 841/16).
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Quelle Datev: Verkaufspreis an Dritte als Berechnungsgrundlage der zu versteuernden Wärmeentnahme aus einem Blockheizkraftwerk
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG
Das BMF hat die Grundsätze des BFH-Urteils V R 37/10 vom 22.08.2013 zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen übernommen und seine bisherige Auffassung entsprechend geändert (Az. III C 3 – S-7279 / 11 / 10002-09, IV A 3 – S-0354 / 07 / 10002-10).
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Quelle Datev: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG