Rechnungsberichtigung statt Storno und Neuausstellung
Universitäts-Prof. Dr. Bert Kaminski nahm im Rahmen seines Fachvortrags beim Steuerfach- und Zukunftskongress Celle 2017 zu Problemen beim Vorsteuerabzug nach der Berichtigung von Rechnungen Stellung.
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Quelle Datev: Rechnungsberichtigung statt Storno und Neuausstellung
Internationale elektronische Dienstleistungen – schneller in der Steuerfalle als gedacht
Steuerberater Robert Hammerl referierte beim Steuerfach- und Zukunftskongress Celle 2017 zum Thema „Steuerfallen bei internationalen elektronischen Dienstleistungen“.
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Quelle Datev: Internationale elektronische Dienstleistungen – schneller in der Steuerfalle als gedacht
Auslagerung Pensionszusage auf "Rentner-GmbH"
Prof. Dr. Hans Ott warnte beim Steuerfach- und Zukunftskongress Celle 2017 einmal mehr davor, dass im Zusammenhang mit einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen Pensionszusagen ein Übertragungshindernis darstellten.
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Quelle Datev: Auslagerung Pensionszusage auf „Rentner-GmbH“
Sanierung: wirtschaftlich und rechtlich erfolgreich – steuerlich das Aus?
Universitäts-Prof. Dr. Bert Kaminski hat beim Steuerfach- und Zukunftskongress Celle 2017 zum Begriff „Sanierungssteuerrecht“ Stellung genommen und Haftungsrisiken für Steuerberater aufgezeigt.
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Quelle Datev: Sanierung: wirtschaftlich und rechtlich erfolgreich – steuerlich das Aus?
Grenzen der Zahlungsbereitschaft – Möglichkeiten zur Neutralisierung von Mehrergebnissen aus Betriebsprüfungen
Trotz aller Anstrengungen, steuerliche Außenprüfungen näher an die Veranlagungszeiträume zu rücken, sind in Deutschland im internationalen Vergleich die Zeiträume zwischen dem abgeschlossenen Geschäftsjahr, in dem die steuerlich relevanten Sachverhalte realisiert wurden, und dessen Überprüfung durch die Finanzverwaltung sehr lang. Universitäts-Prof. Dr. Bert Kaminski wies beim Steuerfach- und Zukunftskongress Celle 2017 darauf hin, dass sich aufgrund der zeitlichen Lücke in den letzten Jahren die Zinsbelastung nach § 238 AO dann als großes Problem herauskristallisiert hat, wenn die Betriebsprüfung Mehrergebnisse zeitigt.
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Quelle Datev: Grenzen der Zahlungsbereitschaft – Möglichkeiten zur Neutralisierung von Mehrergebnissen aus Betriebsprüfungen
Versandhändler: unfreiwillig international – mit weitreichenden Steuerfolgen
Steuerberater Robert Hammerl warnte beim Steuerfach- und Zukunftskongress Celle 2017 davor, die umsatzsteuerliche Problematik des Versandhandels zu unterschätzen. Ein weiterer umsatzsteuerlicher Problemkreis mit erheblicher Nähe zur (unfreiwilligen) Steuerhinterziehung seien „Querprüfungen“ oder „Anforderungsschreiben“.
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Quelle Datev: Versandhändler: unfreiwillig international – mit weitreichenden Steuerfolgen
Auch schon vor Weihnachten: Süßer die Kassen nie klingeln?
Dr. Norbert Bolz, Rechtsanwalt und Steuerberater aus Hannover, hat beim Steuerfach- und Zukunftskongress Celle 2017 zu den gesetzlichen Neuregelungen zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung bis zum 31.12.2019 und ab dem 01.01.2020 Stellung genommen.
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Quelle Datev: Auch schon vor Weihnachten: Süßer die Kassen nie klingeln?
Vorsteuer-Vergütungsverfahren – Änderungen auf Grund der Mantelverordnungen 2014 und 2017
Das BMF teilt die Änderungen der §§ 60 und 61 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung durch die Mantelverordnung 2014 und 2017 mit (Az. III C 3 – S-7359 / 17 / 10002).
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Quelle Datev: Vorsteuer-Vergütungsverfahren – Änderungen auf Grund der Mantelverordnungen 2014 und 2017
Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer für junge Familien
Nordrhein-Westfalen drängt darauf, Bürgerinnen und Bürger beim Erwerb von Wohneigentum über einen Freibetrag von der Grunderwerbsteuer zu entlasten. In einem am 22.09.2017 im Bundesrat vorgestellten Entschließungsantrag fordert das Land die Bundesregierung auf, hierzu zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
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Quelle Datev: Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer für junge Familien
Lohnsteuerliche Behandlung vom Arbeitnehmer selbst getragener Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz
Das BMF gibt die Anwendung der Urteile des BFH VI R 49/14 und VI R 2/15 vom 30. November 2016 bekannt (Az. IV C 5 – S-2334 / 11 / 10004-02).
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Quelle Datev: Lohnsteuerliche Behandlung vom Arbeitnehmer selbst getragener Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz