Maßnahmen zur Stärkung der Zusammenarbeit der mitgliedstaatlichen Verwaltungsbehörden
Der Rat der EU hat eine Verordnung zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 904/2010 und (EU) Nr. 2017/2454/EU im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer verabschiedet.
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Quelle Datev: Maßnahmen zur Stärkung der Zusammenarbeit der mitgliedstaatlichen Verwaltungsbehörden
Keine Verlustabzugsbeschränkung nach § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG im Rahmen einer endgültigen Abwicklungsbesteuerung
Das FG Düsseldorf entschied, dass nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens sog. Zwischenveranlagungen aufzuheben sind und eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten des gesamten Liquidationszeitraumes ohne Berücksichtigung der Verlustverrechnungsbeschränkung nach der sog. Mindestbesteuerung zu erfolgen hat (Az. 6 K 454/15).
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Quelle Datev: Keine Verlustabzugsbeschränkung nach § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG im Rahmen einer endgültigen Abwicklungsbesteuerung
Anwendung des § 1 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 GrEStG auf Organschaftsfälle
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben einen gleichlautenden Erlass zur Anwendung des § 1 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 GrEStG auf Organschaftsfälle mitgeteilt (Az. 3 – S-4501 / 64).
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Quelle Datev: Anwendung des § 1 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 GrEStG auf Organschaftsfälle
Steuervorteil für E-Autos umstritten
Die von der Bundesregierung geplante Steuervergünstigung für die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen und Hybridfahrzeugen ist von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unterschiedlich beurteilt worden. Die Gesetzesänderung ist in dem Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455) enthalten.
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Quelle Datev: Steuervorteil für E-Autos umstritten
Erwerbsvorgänge i. S. des § 1 Abs. 3 GrEStG im Zusammenhang mit Treuhandgeschäften und Auftragserwerben bzw. Geschäftsbesorgungen
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben einen gleichlautenden Erlass zu den Erwerbsvorgängen i. S. des § 1 Abs. 3 GrEStG im Zusammenhang mit Treuhandgeschäften und Auftragserwerben bzw. Geschäftsbesorgungen veröffentlicht (Az. 3 – S-4501 / 65).
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Quelle Datev: Erwerbsvorgänge i. S. des § 1 Abs. 3 GrEStG im Zusammenhang mit Treuhandgeschäften und Auftragserwerben bzw. Geschäftsbesorgungen
Anwendung der §§ 3 und 6 GrEStG in den Fällen des § 1 Abs. 3 GrEStG
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben einen gleichlautenden Erlass zur Anwendung der §§ 3 und 6 GrEStG in den Fällen des § 1 Abs. 3 GrEStG mitgeteilt (Az. 3 – S-4501 / 31).
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Quelle Datev: Anwendung der §§ 3 und 6 GrEStG in den Fällen des § 1 Abs. 3 GrEStG
Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben einen Erlass zur Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG mit vielen Beispielen veröffentlicht (Az. 3 – S-4501 / 39).
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Quelle Datev: Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG
Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundbesitzenden (Personen-) Gesellschaft i. S. des § 1 Abs. 3 GrEStG
Der BFH hat mit seinem Urteil vom 27. September 2017 seine von der bisherigen Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsprechung fortgeführt. Dieser Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder ist in allen offenen Fällen anzuwenden (Az. 3 – S-4501 / 46).
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Quelle Datev: Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundbesitzenden (Personen-) Gesellschaft i. S. des § 1 Abs. 3 GrEStG
Investmentanteil-Bestandsnachweis nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 InvStG – Amtliches Muster
Das BMF hat ein Muster für die Erstellung des Investmentanteil-Bestandsnachweises veröffentlicht (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 16 / 10012 :009).
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Quelle Datev: Investmentanteil-Bestandsnachweis nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 InvStG – Amtliches Muster
Wie steht es um das Jahressteuergesetz 2018?
Das „Jahressteuergesetz 2018“ ist tot – aber nur dem Namen nach. Die Bundesregierung hat den Inhalt zwar weitestgehend übernommen. Jedoch taufte sie die Initiative des BMF kurzerhand in „Gesetzentwurf zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ um. Der DStV nimmt dazu Stellung.
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Quelle Datev: Wie steht es um das Jahressteuergesetz 2018?