Die BRAK weist auf eine BFH-Entscheidung zur Veräußerung einer Steuerberaterkanzlei hin. Der BFH entschied, dass die steuerlich begünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Praxis voraussetzt, dass die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen der bisherigen Tätigkeit entgeltlich und definitiv auf einen anderen übertragen werden (Az. VIII B 131/19).
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Quelle Datev: BFH: Tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Praxis
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