Besteht der Geschäftszweck eines Unternehmens darin, Darlehen aufzunehmen und an eine Tochtergesellschaft weiterzureichen, handelt es sich auch dann nicht um durchlaufende Kredite, wenn die Kredite ohne Gewinnaufschlag an die Tochtergesellschaft weitergegeben werden. Dies entschied der BFH (Az. III R 24/16).
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Quelle Datev: BFH zur Hinzurechnung von Zinsen bei durchlaufenden Krediten
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