Home » Steuer News » BFH zu Wiederbepflanzungsrechten im Weinbau

Aktuelles

BFH zu Wiederbepflanzungsrechten im Weinbau

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau einer zeitlichen Begrenzung unterliegen, daher als abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter anzusehen sind und welche Nutzungsdauer dann der AfA zugrunde zu legen ist (Az. VI R 65/15).
───────────────────────────

Quelle Datev: BFH zu Wiederbepflanzungsrechten im Weinbau