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Klagen gegen Wettbürosteuer erfolglos

Das OVG Nordrhein-Westfalen hat in drei Musterverfahren entschieden, dass die Stadt Dortmund gegenüber Wettbürobetreibern rechtmäßig Wettbürosteuern festgesetzt hat. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ist die Revision zum BVerwG zugelassen worden (Az. 14 A 218/19, 14 A 2474/19, 14 A 2275/19).
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